Hier ein Auszug aus der Einwohnerstatistik der Stadt Marsberg:
Ortsteil Erlinghausen:
Einwohner W: 506
Einwohner M: 500
Einwohner Gesamt: 1006
Einwohner Marsberg Gesamt: 20701
Hier ein Auszug aus der Einwohnerstatistik der Stadt Marsberg:
Ortsteil Erlinghausen:
Einwohner W: 506
Einwohner M: 500
Einwohner Gesamt: 1006
Einwohner Marsberg Gesamt: 20701
Liebe Erlinghäuser, liebe Freunde des Dorfes!
Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Viele Helfer vor und hinter den Kulissen haben dazu beigetragen, dass unser Verein und das Miteinander aller Vereine im Dorf funktioniert. Die vielen Aufgaben im Dorf sind ehrenamtlich und mit viel Herzblut erledigt worden, eine Voraussetzung dafür, dass ein Dorf überhaupt überleben kann.
Wir danken Euch für Euren Einsatz! Es macht Freude, mit allen Förderern des Dorfes zusammenzuarbeiten und gemeinsam etwas zu bewegen.
Der Vorstand des Fördervereins Use Erlingsen e.V. wünscht allen Dorfbewohnern und Freunden des Dorfes sowie allen Mitgliedern und deren Familien für das Jahr 2018 alles erdenklich Gute sowie Glück, Erfolg und Wohlergehen.
Der Vorstand von Use Erlingsen e.V.
Gisbert Schröder
Liebe Erlinghäuser,
Liebe Vereinsmitglieder,
Hiermit laden wir alle Mitglieder des Fördervereins „Use Erlingsen e.V.“ recht herzlich zu der
diesjährigen Generalversammlung am Samstag, dem 21. Oktober 2017
um 20 Uhr in die Pizzeria Dolce Vita / den Gasthof Kersting ein.
Tagesordnung
Änderung der Satzung:
§3 – Aufgaben und Zweck
Alte Fassung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss der Bürger des Ortes Erlinghausen und aller mit dem Ort verbundenen Personen. Aufgabe ist Wahrung und Pflege des Brauchtums sowie die Verbindung von Tradition, Gegenwart und Zukunft. Der Verein hat das Ziel wertvoller Bestandteil des Dorflebens zu sein. Dieses Ziel wird unter anderem erreicht durch Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens durch kulturelle Veranstaltungen, Beteiligung an heimatverbundenen Veranstaltungen sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten der Dorfgemeinschaft des Ortes Erlinghausen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Tätigkeit aller Mitglieder und des Vorstandes ist ehrenamtlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch Vergütungen begünstigt werden.
Neue Fassung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend und der Kultur sowie die Heimatpflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung regelmäßiger Jugend- und Kinderkurse im vereinseigenen Werkraum, regelmäßigen Veranstaltungen für den ganzen Ort, wie z.B. der Weihnachtsmarkt, Grenzbegänge, Wandertage oder Theaterveranstaltungen der angeschlossenen Laienspielgruppe. Erlöse aus diesen Veranstaltungen fließen hauptsächlich in die Aufwertung des Dorfes Erlinghausen (Dorfverschönerung, Erhalt bestehender Plätze und Einrichtungen) sowie die Jugendarbeit.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
$12 – Auflösung
Alte Fassung:
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ein diesbezüglicher Beschluss gefasst wird. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu. Das Vereinsvermögen darf nur für die in § 2 genannten Zwecke verwandt werden. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss.
Neue Fassung:
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ein diesbezüglicher Beschluss gefasst wird. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft zu gleichen Teilen an die zum Zeitpunkt der Auflösung in Erlinghausen existierenden eingetragenen gemeinnützigen Vereine.